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Haftungsbefreiung bei nachträglicher Benennung des Vormannes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/79RdW 2002, 86 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 1 Abs 2 PHG

Eine Haftungsbefreiung des Händlers bei verspäteter Benennung seines Vormannes kommt nur dann in Betracht, wenn die Verspätung nachweislich keinerlei Nachteil für die Geschädigten mit sich gebracht hat. Es ist Sache des nach§ 1 Abs 2 PHGhaftenden Händlers, das Ausbleiben jeglichen Nachteils zu behaupten und zu beweisen.

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