§ 3 AVRAG
1. Derjenige, der einen Betriebsübergang behauptet, muss diesen beweisen. Dazu gehört ua auch die Frage, wann im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, die mitunter geraume Zeit dauern kann, der Zeitpunkt des (angeblichen) Übergangs eines Betriebsteils iSd§ 3 AVRAGanzusetzen ist.