Für Geburten nach dem 31. 12. 2001 steht nicht mehr die Sozialversicherungsleistung Karenzgeld, sondern nur mehr die Familienleistung Kinderbetreuungsgeld zu1). Wer hat aber nun unter welchen Voraussetzungen in welcher Höhe wie lange Anspruch auf diese Leistung und welche Änderungen wurden hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgenommen? Der vorliegende Beitrag soll diese Fragen beantworten und auf einige Detailprobleme näher eingehen.