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Ab 1. 1. 2002: Das Kinderbetreuungsgeld

ArbeitsrechtUniv.-Ass. Mag. Karin Burger-EhrnhoferRdW 2002/27RdW 2002, 29 Heft 1 v. 15.1.2002

Für Geburten nach dem 31. 12. 2001 steht nicht mehr die Sozialversicherungsleistung Karenzgeld, sondern nur mehr die Familienleistung Kinderbetreuungsgeld zu1)1) Für Geburten zwischen dem 1. 7. 2000 und dem 31. 12. 2001 gelten weiterhin die Bestimmungen des KGG, diese wurden jedoch mit dem BGBl I 2001/103 entsprechend den Bestimmungen des KBGG geändert, Anspruchshöhe und -dauer sowie die zu beachtenden Zuverdienstgrenzen neben dem Karenzgeld entsprechen damit für diese Anspruchsberechtigten ab dem 1. 1. 2002 jenen des KBGG (vgl § 6 Abs 2 und § 7 KGG idF BGBl I 2001/103). Für diese Eltern bleibt demnach auch das System des Karenzgeldkontos aufrecht, weshalb für sie auch weiterhin die Möglichkeit besteht, bis zu 183 Anspruchstage aufzusparen und bis zum Schuleintritt des Kindes zu verbrauchen. Zur Situation nach dem KBGG vgl die folgenden Ausführungen unter Punkt 2.. Wer hat aber nun unter welchen Voraussetzungen in welcher Höhe wie lange Anspruch auf diese Leistung und welche Änderungen wurden hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgenommen? Der vorliegende Beitrag soll diese Fragen beantworten und auf einige Detailprobleme näher eingehen.

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