vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Materielle Rechtskraft von Tatsachenfeststellungen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/20RdW 2002, 25 Heft 1 v. 15.1.2002

§ 17 ff ZPO, § 411 ZPO

Die materielle Rechtskraft erstreckt sich auf die Tatsachenfeststellungen jedenfalls so weit, als diese zur Individualisierung des Spruchs notwendig sind. Bei dieser Prüfung kann es nicht auf die rechtliche Begründung der (letztinstanzlichen) Entscheidung im Vorprozess, sondern allein auf die objektiv richtige rechtliche Beurteilung ankommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!