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EuGVÜ: Gerichtsstand für Stornogebühr

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/18RdW 2002, 24 Heft 1 v. 15.1.2002

Art 5 Z 1 EuGVÜ
Art 5 Z 1 LGVÜ

Unter Art 5 Z 1 EuGVÜ fallen primäre vertragliche Ansprüche (Zahlung und Lieferung) sowie sekundäre vertragliche Ansprüche, wie zB Klagen aus Schadenersatz und Leistungsstörung. Letztere richten sich nach dem Erfüllungsort der Hauptleistung.

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