vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Z 4b KFG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/694RdW 2002, 768 Heft 12 v. 15.12.2002

§ 6 Abs 3 VersStG

Aufgrund der Ausstattung mit vier Rädern ist davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge keine Krafträder im Sinne der kraftfahrrechtlichen Begriffsbestimmung für Krafträder (§ 2 Z 4 KFG) sind. Damit sind diese Fahrzeuge in Ermangelung einer eigenen steuerrechtlichen Definition auch für den Bereich der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht als „Krafträder“ anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!