Die Wirtschaftsteilnehmer vertrauen immer häufiger auf professionelles Event-Marketing, um ihre Kunden anzusprechen. Der VwGH steht einer Anerkennung der Aufwendungen als Betriebsausgaben nicht grundsätzlich negativ gegenüber.
Die Wirtschaftsteilnehmer vertrauen immer häufiger auf professionelles Event-Marketing, um ihre Kunden anzusprechen. Der VwGH steht einer Anerkennung der Aufwendungen als Betriebsausgaben nicht grundsätzlich negativ gegenüber.