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GSVG: Beitragsgrundlage und Wartetastenverlust

ArbeitsrechtPeter PülzlRdW 2002/665RdW 2002, 740 Heft 12 v. 15.12.2002

Im Steuerrecht werden Maßnahmen zur Verlustausgleichs- bzw Verlustvortragsbeschränkung zunehmend über sog Verlustklauseln umgesetzt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Verrechnungstechnik, die bestimmte negative Einkunftsteile in der Weise vom regulären Verlustausgleich/Verlustvortrag ausschließt, als diese mit positiven Ergebnissen aus demselben Betrieb/derselben Betätigung frühestmöglich zu verrechnen sind. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich diese steuerlichen Wartetastenverluste auf die Beitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung auswirken.

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