§ 1295 ff ABGB
§ 113 Abs 3 BVergG, § 125 Abs 2 BVergG
Die Feststellung des Bundesvergabeamts, dass der Zuschlag nicht dem Bestbieter erteilt wurde, ist nach§ 125 Abs 2 letzter Satz BVergGfür die Zivilgerichte bindend. Aus der nach§ 113 Abs 3 BVergGgetroffenen Feststellung kann aber keine inhaltliche Bindung zur Frage abgeleitet werden, wer „positiv“ als Bestbieter anzusehen ist.