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Keine positive Feststellung der Bestbietereigenschaft durch Bundesvergabeamt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/658RdW 2002, 736 Heft 12 v. 15.12.2002

§ 1295 ff ABGB
§ 113 Abs 3 BVergG, § 125 Abs 2 BVergG

Die Feststellung des Bundesvergabeamts, dass der Zuschlag nicht dem Bestbieter erteilt wurde, ist nach§ 125 Abs 2 letzter Satz BVergGfür die Zivilgerichte bindend. Aus der nach§ 113 Abs 3 BVergGgetroffenen Feststellung kann aber keine inhaltliche Bindung zur Frage abgeleitet werden, wer „positiv“ als Bestbieter anzusehen ist.

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