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Präklusionseintritt von Amts wegen wahrzunehmen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/590RdW 2002, 656 Heft 11 v. 15.11.2002

§ 16 Abs 8 MRG

Der Normzweck des§ 16 Abs 8 MRGliegt darin, den Beweisproblemen auszuweichen, die sich bei einer Mietzinsüberprüfung lange nach dem Abschluss der Mietzinsvereinbarung stellen. Das spricht eher dafür, keine formelle Einwendung der vom Gesetzgeber im§ 16 Abs 8 MRGangeordneten Präklusion zu verlangen, sondern einen aktenkundigen Präklusionseintritt von Amts wegen wahrzunehmen.

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