Eineinhalb Jahre sind seit dem In-Kraft-Treten der EO-Novelle 20001) vergangen. Der Schwerpunkt dieser Novelle ist die Reform der Zwangsversteigerung von Liegenschaften, wobei ausweislich der Materialien Regelungen, die oft auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden sollen2). Ziel ist besonders die Straffung des Verfahrens. Der Zweck dieses Beitrages soll nicht die umfassende Erörterung aller Aspekte der Reform sein, denn dazu ist bereits ausreichend Literatur vorhanden3). Vielmehr soll hier ein Überblick über aus der Sicht der Praxis wichtige Neuerungen gegeben werden4), die sich nach unserer praktischen Erfahrung in einer Exekutionsabteilung eines Bezirksgerichts noch nicht überall herumgesprochen haben und hinsichtlich derer immer wieder „Fehler“ passieren.