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Zwangsversteigerungen von Liegenschaften nach der EO-Novelle 2000: Ein paar „Erinnerungen“ für die Praxis

WirtschaftsrechtPetra Gärtner-NietI, Thomas HabererRdW 2002/587RdW 2002, 651 Heft 11 v. 15.11.2002

Eineinhalb Jahre sind seit dem In-Kraft-Treten der EO-Novelle 20001)1)BG vom 11. 6. 2000, BGBI l 2000/59. vergangen. Der Schwerpunkt dieser Novelle ist die Reform der Zwangsversteigerung von Liegenschaften, wobei ausweislich der Materialien Regelungen, die oft auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden sollen2)2)ErläutRV 93 BlgNR 21. GP, Allgemeiner Teil.. Ziel ist besonders die Straffung des Verfahrens. Der Zweck dieses Beitrages soll nicht die umfassende Erörterung aller Aspekte der Reform sein, denn dazu ist bereits ausreichend Literatur vorhanden3)3)Ausführlich Angst , EO-Kommentar (2000); Feil , Exekutionsordnung 4 (Stand 1.1. 2002); Puster , Zwangsversteigerung leicht gemacht5 (Stand 2. 11. 2001); Mini , Die neue Zwangsversteigerung von Liegenschaften (2000); Mohr , Die neue Zwangsversteigerung (2000); derselbe, Die Exekutionsordnungs-Novelle 2000 -- ein Überblick, ZIK 2000, 81; derselbe, Die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft nach der Exekutionsordnungs-Novelle 2000, immolex 2000, 275; derselbe, Exekutionsordnungs-Novelle 2000, ecolex 2000, 634; Markl , Auswirkungen der EO-Novelle 2000 auf die Versteigerung von Ehegattenwohnungseigentum, wobl 2001, 97. Überblick über die neue EO bei Seiser , Exekutionsrecht2 (2000).. Vielmehr soll hier ein Überblick über aus der Sicht der Praxis wichtige Neuerungen gegeben werden4)4)Nur hinweisen möchten wir auf die Ausdehnung der Zwangsversteigerungsregeln auf Superädifikate (§§ 133f EO) und die Neuregelung der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (§§ 352 -- 352c EO)., die sich nach unserer praktischen Erfahrung in einer Exekutionsabteilung eines Bezirksgerichts noch nicht überall herumgesprochen haben und hinsichtlich derer immer wieder „Fehler“ passieren.

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