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Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag

SteuerrechtChristoph RitzRdW 2002/583RdW 2002, 637 Heft 10 v. 15.10.2002

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) bringt Neuerungen auch im Bereich der Entscheidungspflicht und des Verfahrens über Devolutionsanträge. Diese Bereiche werden im Folgenden behandelt.

1. Entscheidungspflicht (§ 311 Abs 1 BAO)

Die Abgabenbehörden sind verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden (§ 311 Abs 1 BAO idF AbgRmRefG).

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