Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine durchaus komplexe Rechtsmaterie und steht darüber hinaus im Spannungsfeld von Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht. Der Einsatz einschlägiger Kommentare bei der Beratung ist daher zweckdienlich.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine durchaus komplexe Rechtsmaterie und steht darüber hinaus im Spannungsfeld von Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht. Der Einsatz einschlägiger Kommentare bei der Beratung ist daher zweckdienlich.