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Gesicherter Anspruch nach BUAG: Keine Sicherung nach IESG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/574RdW 2002, 622 Heft 10 v. 15.10.2002

§ 1 Abs 2 IESG, § Abs 3 Z 5 IESG

Nach§ 1 Abs 3 Z 5 IESGsind Ansprüche von AN auf Urlaubsabfindung (-entschädigung) nach dem BUAG nicht durch das IESG gesichert, auch wenn der AG über keine Gewerbeberechtigung verfügte und auch nicht bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemeldet war.

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