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Insolvenz-Ausfallgeld bei befristetem Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/569RdW 2002, 620 Heft 10 v. 15.10.2002

§ 3 Abs 3 IESG (idF 1994)

§ 25 Abs 2 KO

Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) ist auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit der (fiktiven) gesetzlichen Kündigungsfrist und des gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung begrenzt.

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