§ 3 Abs 3 IESG (idF 1994)
§ 25 Abs 2 KO
Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) ist auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit der (fiktiven) gesetzlichen Kündigungsfrist und des gesetzlichen Kündigungstermins unter Vernachlässigung der Befristung begrenzt.