§ 1 Abs 4 letzter Satz IESG, § 1 Abs 4a IESG
§ 1416 ABGB
Freiwillig vereinbarte Abfertigungen sind nicht gesichert nach IESG. Teilzahlungen des AG sind zuerst auf den gesicherten Teil der Ansprüche des AN anzurechnen; davon abweichende Widmungsvereinbarungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind unbeachtlich.