§ 1 Abs 2 Z 2 IESG
§ 29 AngG, § 31 AngG
§ 21 KO, § 25 KO
Art 3 Abs 1 RL 80/987/EWG
Wurde zwar bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag vereinbart, die Arbeit aber noch nicht angetreten, so sind die aus einem davor liegenden unberechtigten Rücktritt vom Arbeitsvertrag vereinbarten Schadenersatzansprüche nach§ 1 Abs 2 Z 2 IESGnicht gesichert.