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Keine Sicherung nach IESG bei nicht angetretenem Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/564RdW 2002, 615 Heft 10 v. 15.10.2002

§ 1 Abs 2 Z 2 IESG
§ 29 AngG, § 31 AngG
§ 21 KO, § 25 KO
Art 3 Abs 1 RL 80/987/EWG

Wurde zwar bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag vereinbart, die Arbeit aber noch nicht angetreten, so sind die aus einem davor liegenden unberechtigten Rücktritt vom Arbeitsvertrag vereinbarten Schadenersatzansprüche nach§ 1 Abs 2 Z 2 IESGnicht gesichert.

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