vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruchsbescheinigung im Konkurseröffnungsverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/549RdW 2002, 600 Heft 10 v. 15.10.2002

§ 70 f KO, § 171 KO, § 176 KO
§ 526 Abs 1 ZPO

Im Konkursverfahren ist die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das RekursG insoweit ausgeschlossen, als dieser den Sachverhalt aufgrund vor ihm abgelegter Zeugen- oder Parteienaussagen als bescheinigt angenommen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!