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Mietzinsanhebung auch bei Vorwegzustimmung zur Unternehmensverpachtung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/544RdW 2002, 598 Heft 10 v. 15.10.2002

§ 12a Abs 5 MRG

Jeglicher Pächterwechsel mit Zustimmung des Hauptmieters verwirklicht den Tatbestand des§ 12a Abs 5 MRG, weil er stets der Zustimmung des Verpächters bedarf, gleich, ob diese vorweg oder aus Anlass des Eintritts eines neuen Pächters in ein Bestandverhältnis erteilt wird. Die rechtliche Konstruktion einer Abtretungsvereinbarung mit Vertragsübernahme ändert daran nichts.

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