MitBGBl 2002/76wurde für Verfahren, die nach dem 1. 1. 2002 bei Gericht eingeleitet werden, im Rahmen der Zivilverfahrensnovelle 2002 die Prozessförderungspflicht neu geschaffen, deren Missachtung mit dem Ziel der Präklusion belegt ist.
MitBGBl 2002/76wurde für Verfahren, die nach dem 1. 1. 2002 bei Gericht eingeleitet werden, im Rahmen der Zivilverfahrensnovelle 2002 die Prozessförderungspflicht neu geschaffen, deren Missachtung mit dem Ziel der Präklusion belegt ist.