Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. Das BMF hat insb dazu umfangreiche Informationen erstellt, die im Internet unter www.bmf.gv.at/ steuern/aktuelles abrufbar sind.
Anmerkung: S dazu Pülzl/Pircher, Steuerliche Berücksichtigung von Katastrophenschäden, in diesem Heft auf S 624.