vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ansatz des gemeinen Wertes beim Eintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich bei Einkünfteermittlung ab 1992

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/591RdW 2001, 575 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 31 Abs 3 EStG

§ 31 Abs 3 EStG 1988 wurde durch BGBl 1991/699 ua um die Fiktion, die in der nunmehrigen Fassung des EStG 1988 im letzten Satz des Abs 3 enthalten ist, verändert. Nach dieser Fiktion gilt im Fall des Eintritts in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich der gemeine Wert als Anschaffungskosten. § 31 Abs 3 EStG 1988 idF BGBl 1991/699 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1992 anzuwenden (3. Teil Z 2 des genannten Gesetzes).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!