Vergütungen der Mitglieder der Übernahmekommission gem § 28 Übernahmegesetz BGBl I 1998/127 stellen Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988 dar, es sei denn, sie wären als nichtselbstständige Einkünfte gem § 25 Abs 1 Z 4 lit c EStG 1988 zu erfassen.
BMF , 26.07.2001