§ 16 Abs 1 Z 6 EStG
Für ein Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50 % herabgesetzt, wobei während der ersten drei Jahre weiterhin zu 100 % gearbeitet und anschließend drei Jahre keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Steht ein Pendlerpauschale nur für die Zeit der Arbeitsleistung (während der ersten drei Jahre) zu oder für den Gesamtzeitraum von sechs Jahren?