§ 16 Abs 1 EStG
Die berufsbedingte Verwendung der Internetmöglichkeiten nimmt immer mehr zu (zB Zuteilung der Arbeit per E-Mail). Nach den LStR 1999 Rz 367 sind lediglich Aufwendungen (Online-Gebühren) für den Zugriff auf kostenpflichtige (abzugsfähige) Dateien abzugsfähig.
Können bei begründeter beruflicher Verwendung anteilige Online-Gebühren anerkannt werden, obwohl sie nicht auf den Zugriff kostenpflichtiger Dateien entfallen?