§ 15 EStG
Verordnung BGBl 1992/642
Der Sachbezugswert für Dienstwohnungen wird für Hausbesorger entsprechend der Verordnung BGBl 1992/642 nach der Kategorie 1 ermittelt. Das Hausbesorgergesetz ist jedoch auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 6. 2000 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden (BGBl I 2000/36).