Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren wegen der Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds eingeleitet. Dem Endbesteuerungsauftrag nach § 1 des im Verfassungsrang stehenden EndbesteuerungsG sei durch die einfachgesetzliche Nichterfassung der Erträge aus ausländischen Investmentfonds im Rahmen der Endbesteuerung nicht Genüge getan.