Jüngst hat sich der VwGH in einer Reihe von Erkenntnissen mit dem Vorsteuerabzug in so genannten Vorsteuerschwindelfällen auseinander gesetzt.
Verwaltung und Rsp sind mit vielen Fällen von Vorsteuerschwindel konfrontiert. Besonders bekannt sind jene Erkenntnisse des VwGH, die folgenden Einleitungsabsatz aufweisen: