§ 1014 ABGB
§ 333 ASVG
§ 5 EKHG, § 19 Abs 2 EKHG
§ 2 Abs 2 KHVG
1. Die Rsp wendet seit längerem die im letzten Halbsatz des § 1014 ABGB normierte verschuldensunabhängige Ersatzpflicht des Gewaltgebers für mit der Erfüllung des Auftrages verbundene Schäden des Gewalthabers auch auf das nicht mit Geschäftsbesorgungen verbundene Arbeitsverhältnis analog an.