In RdW 9/2000*) versuchte der Autor, Versetzungsproblematiken (insbesondere örtlicher Art) vor dem Hintergrund des Zusammenspiels von Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht darzustellen und einer (auch) dogmatisch befriedigenden Lösung zuzuführen. Dabei wurde die Behandlung unkündbarer Arbeitsverhältnisse als besondere Fallgruppe ausgespart. Solches soll hier nunmehr nachgeholt werden.