Die Umstellung der Währung auf den Euro am 1. 1. 2002 ist durchaus mit Vorfristen und Nachfristen verbunden. So werden Euro-Banknoten und Euro-Münzen bereits ab 1. 9. 2001 insbesondere an Banken und Geldtransporteure verteilt. Umgekehrt können im Barzahlungsverkehr bis 28. 2. 2002 noch Schilling und Groschen neben Euro und Cent verwendet werden. Dennoch zeichnet sich seit geraumer Zeit ab, dass in den Unternehmen des Geld- und Kreditsektors rund um den Jahreswechsel ein beachtlicher zusätzlicher Arbeitsaufwand notwendig sein wird, um die Umstellung zu bewältigen. Aufgrund der bisher nicht erfolgreichen Kollektivvertragsverhandlungen betreffend arbeitszeitrechtlicher Sonderregelungen für diese Phase soll im Nachfolgenden ein Überblick über die einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen im Geld- und Kreditbereich gegeben werden.