§ 1002 ff ABGB, § 1017 ABGB
Der von einem Vertreter abgeschlossene Vertrag kommt auch dann mit dem Vertretenen zustande, wenn der Vertreter erst nach Vertragsschluss das Vertretungsverhältnis offen legt, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.
OGH 16.01.2001, 4 Ob 323/00d