§ 3 Abs 1 Z 10 EStG, § 67 Abs 8 lit b EStG
Rz 1104 LStR 1999
In der Rz 1104 (Rechtslage ab 1. 1. 2001) werden in Klammer als Beispiel für steuerfreie Bezüge, die in der Kündigungsentschädigung enthalten und bei der Versteuerung ihre Steuerfreiheit behalten sollen, „Bezüge für Auslandstätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988“ genannt.
Können in einer Kündigungsentschädigung bezahlte Bezüge für Auslandstätigkeiten steuerfrei sein?