Die EStR 2000 enthalten in Abschnitt 8 ausführliche Darlegungen über die steuerliche Behandlung von Rückstellungen, in Punkt 8.1 sind allgemeine Grundsätze behandelt. Diese werden hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem maßgeblichen Handelsrecht, den GoB und der VwGH- bzw BFH-Judikatur überprüft.