§ 1154 Abs 3 ABGB
1. Dem AG steht selbst bei nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Arbeitsleistung kein Entgeltrückbehaltungsrecht zu und er kann nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Gegenforderungen aufrechnen.
2. Vereinbarungen über ein vertragliches Recht auf Rückbehaltung von verdientem Arbeitsentgelt sind nicht zulässig.