§ 378 ff EO, § 389 EO, § 399 EO
§ 411 ZPO, § 530 ff ZPO
Wurde der Sicherungsantrag einer gefährdeten Partei abgewiesen, so sind neue Sicherungsanträge wegen neuer Bescheinigungsmittel jedenfalls nicht unbeschränkt zuzulassen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der Antragsteller Sicherungsanträge beliebig oft wiederholt und damit den Antragsgegner dazu zwingt, sich in immer neue Sicherungsverfahren einzulassen.