§ 6 Abs 4 MaklerG
Auch ein nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit des Maklers kurz nach Abschluss des Maklervertrages getätigter Hinweis auf ein Naheverhältnis iSd § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG ist als „unverzüglich“ vorgenommen anzusehen.
OGH 14.12.2000, 7 Ob 300/00v