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Hinweispflicht des Maklers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/445RdW 2001, 408 Heft 7 v. 15.7.2001

§ 6 Abs 4 MaklerG

Auch ein nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit des Maklers kurz nach Abschluss des Maklervertrages getätigter Hinweis auf ein Naheverhältnis iSd § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG ist als „unverzüglich“ vorgenommen anzusehen.

OGH 14.12.2000, 7 Ob 300/00v

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