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Berücksichtigung von Studienzeiten als Ersatzzeiten nach§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/393RdW 2001, 358 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG

Die Berücksichtigung einer Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt nicht das vorherige Verlassen der Schule voraus.

VwGH 31.05.2000, 98/08/0098

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