vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außergewöhnlicher Fall gem § 11 Abs 1 ARG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/390RdW 2001, 356 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 11 Abs 1 Z 1 und 2 ARG

1. Unter einem Notstand iSd § 11 Abs 1 Z 1 ARG ist ein solcher iSd § 6 VStG zu verstehen. Für eine Notstandssituation im Sinne dieser Gesetzesstelle gelten keine geringeren Anforderungen als für den im § 11 Abs 1 Z 2 ARG geregelten Ausnahmefall des wirtschaftlichen Schadens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!