Art 2 Buchst a RL 90/270/EWG , Art 1 Abs 3 Buchst a RL 90/270/EWG
1. Unter den Begriff „Bildschirm zur Grafikdarstellung“ iSd Art 2 Buchst a der RL 90/270/EWG fallen auch Bildschirme, auf denen Filmaufzeichnungen in analoger oder in digitalisierter Form dargestellt werden.