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Wer trägt die Kosten einer Bildschirmbrille?Anmerkung zur Entscheidung OGH 6. 9. 2000, 9 Ob A 63/00f 1 )

ArbeitsrechtKarin Burger-EhrnhoferRdW 2001/386RdW 2001, 347 Heft 6 v. 15.6.2001

In seiner Entscheidung 9 Ob A 63/00f vom 06.09.2000 hat der OGH erstmals nach der Neuregelung des ASchG im Jahre 19952)2) BGBl 1994/450; die Neuregelung erfolgte ua auch zur Umsetzung der RL 90/270/EWG , die in ihrem Art 9 normiert, dass die Maßnahmen zum Schutz der Augen und des Sehvermögens zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen dürfen (die Umsetzung erfolgte in § 68 Abs 4 ASchG bzw in §§ 11 Abs 3 und 12 Abs 3 BS-V). ausgesprochen, welche Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, wenn einer seiner Arbeitnehmer eine Bildschirmbrille benötigt.

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