In seiner Entscheidung 9 Ob A 63/00f vom 06.09.2000 hat der OGH erstmals nach der Neuregelung des ASchG im Jahre 19952) ausgesprochen, welche Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, wenn einer seiner Arbeitnehmer eine Bildschirmbrille benötigt.
In seiner Entscheidung 9 Ob A 63/00f vom 06.09.2000 hat der OGH erstmals nach der Neuregelung des ASchG im Jahre 19952) ausgesprochen, welche Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, wenn einer seiner Arbeitnehmer eine Bildschirmbrille benötigt.