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Keine Heilung eines Zustellmangels durch Empfang einer Kopie

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/383bRdW 2001, 345 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 7 ZustG

Essenzielle Voraussetzung dafür, dass ein Zustellmangel durch tatsächliches Zukommen geheilt wird, ist, dass die an einen bestimmten Empfänger gerichtete Sendung diesem im Original zukommt. Das bloße Erfahren des Inhalts, sei es auch durch Empfangnahme einer Ablichtung des betreffenden Schriftstücks, genügt also nicht, um eine gültige Zustellung zu bewirken.

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