vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Offenlegung des Jahresabschlusses: Kein Vorabentscheidungsverfahren erforderlich

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/372RdW 2001, 338 Heft 6 v. 15.6.2001

Art 234 EGV (ex Art 177)
§ 24, FBG
§ 90a GOG
§ 277 HGB, § 283 HGB

Es ist geradezu undenkbar, dass der EuGH einem Mitgliedstaat die Umsetzung der Bilanzrichtlinie aufträgt, ohne ihre Übereinstimmung mit den Grundrechten der EMRK und den Grundwerten der Europäischen Gemeinschaft geprüft zu haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!