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Rücktrittsrecht nach § 31c Abs 2 KSchG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/369RdW 2001, 337 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 31c Abs 2 KSchG

Art und Zeit der Beförderung, Fluggerät, Flugdauer und Zwischenstopps genauso wie die Unterkunft sind wesentliche Bestandteile des Reisevertrages iSd § 31c Abs 2 KSchG.

OGH 21.12.2000, 2 Ob 258/99a

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