§ 4 Abs 4 Z 8 EStG
1. Mittelbare Rechnungslegung im Konzern
Formelle Voraussetzung für die Geltendmachung des Bildungsfreibetrages ist gem § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988 das Vorliegen einer Rechnung, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (über Bildungsmaßnahmen an Arbeitnehmern) gelegt wird (Rz 1369 der EStR 2000).