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Beschäftigungsverbot und Karenzurlaub - Berücksichtigung beim Abfertigungsanspruch

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/330RdW 2001, 301 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 3 MSchG, § 5 MSchG, § 15 MSchG, § 15e Abs 2 MSchG
§ 23 Abs 1 AngG, § 23a Abs 3 AngG

1. Für jene Zeiträume, für die ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 3 und 5 MSchG besteht, kann Karenzurlaub nicht in Anspruch genommen werden.

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