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Entschädigung von Postensuchtagen - unterschiedliche Kündigungstermine für AG und AN

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/327RdW 2001, 298 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 20 Abs 3 und 4 AngG, § 22 AngG, § 29 AngG
§ 1159c ABGB

Der Zweck des § 22 AngG liegt grundsätzlich darin, dem AN das Auffinden eines neuen Arbeitsplatzes zu erleichtern. Die Freistellung ist aber nicht an den Nachweis einer dementsprechenden Verwendung gebunden.

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