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Teilbarer Freistellungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern?

ArbeitsrechtMartin KarnerRdW 2001/323RdW 2001, 291 Heft 5 v. 15.5.2001

Der Autor untersucht die Frage, ob der Freistellungsanspruch von Mitgliedern einer Betriebsratskörperschaft gemäß § 117 ArbVG auf mehrere Mitglieder derart aufgeteilt werden kann, dass sich zB zwei Betriebsräte einen Freistellungsanspruch „teilen“, indem jedes Betriebsratsmitglied zur Hälfte dienstfrei gestellt ist.

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